Schulungstermine, Änderungen bei Vorschriften und Wissenswertes rund um Arbeitssicherheit und Qualifizierung.
Die TRBS 1116 verlangt drei Schritte, bevor jemand Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne oder Bagger führen darf: Qualifikation, Unterweisung und eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber. Den dritten Schritt übersehen viele Betriebe – der Ausbildungsnachweis ersetzt ihn nicht. Zuletzt wurde die Regel im Januar 2026 geändert. Auf unserer neuen Infoseite erklären wir, für welche Maschinen sie gilt, was Sie konkret dokumentieren müssen und woran es in der Praxis am häufigsten scheitert.
Die Kursplätze für das 3. Quartal sind ab sofort buchbar. Besonders beliebt: die Kombipakete für Flurförderzeuge und Teleskopstapler. Frühzeitige Anmeldung empfohlen, da die Plätze erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind.
Aus den Qualifizierungsstufen 1 und 2 werden Module je Flurförderzeug-Typ. Neu im Anwendungsbereich sind Mitgängerflurförderzeuge und Handhubwagen. Wir erklären, was der Entwurf vorsieht, was mit vorhandenen Fahrausweisen passiert – und warum jetzt noch kein Handlungsbedarf besteht.
Ab sofort stehen unseren Teilnehmern neue digitale Lerneinheiten zum Thema Ladungssicherung zur Verfügung. Die Module können flexibel und ortsunabhängig absolviert werden – ideal zur Prüfungsvorbereitung.
Die neue Fassung der VDI 2700 präzisiert Anforderungen an die Ladungssicherung im Straßenverkehr. Unsere Schulungen wurden bereits auf den aktuellen Stand gebracht – sprechen Sie uns an.