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Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 08233 / 20794 – wir helfen gern weiter.

Ab welchem Alter kann ich an einer Schulung teilnehmen?
Grundsätzlich ab 18 Jahren. Auszubildende können bereits ab 16 Jahren teilnehmen, sofern die Schulung im Rahmen der Berufsausbildung erfolgt und die Tätigkeit unter Aufsicht ausgeübt wird.
Ist der Nachweis bundesweit anerkannt?
Ja. Alle Nachweise werden nach den einschlägigen DGUV-Grundsätzen ausgestellt und sind bundesweit anerkannt und rechtssicher.
Wie lange ist mein Nachweis gültig?
Der Nachweis ist unbefristet gültig. Voraussetzung ist die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 und Arbeitsschutzgesetz § 12 – diese muss jedes Jahr wiederholt werden.
Brauche ich einen Pkw-Führerschein?
Nein, ein Pkw-Führerschein ist keine Voraussetzung für die Teilnahme. Wir empfehlen ihn jedoch, weil Fahrpraxis und Kenntnis der Verkehrsregeln den Einstieg spürbar erleichtern.
Was muss ich zur Schulung mitbringen?
Sicherheitsschuhe und einen gültigen Personalausweis. Außerdem müssen Sie körperlich und geistig gesund sein, um ein Fahrzeug oder Gerät sicher bedienen zu können.
Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G 25) Pflicht?
Nein, eine G-25-Bescheinigung ist keine Pflicht für die Teilnahme. Wir empfehlen sie aber – viele Betriebe setzen sie im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung ohnehin voraus.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Termine sind jederzeit möglich, in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Sprechen Sie uns an – bei dringendem Bedarf finden wir meist eine kurzfristige Lösung.
Wie lange dauert eine Schulung?
Das hängt von der Schulungsart ab: von einem halben Tag über einen Tag bis zu zwei Tagen. Die jährliche Unterweisung dauert 1,5 bis 2,5 Stunden. Die genauen Zeiten je Schulung finden Sie in unserer Preisliste.
Wie viele Teilnehmer können an einer Schulung teilnehmen?
Je nach Schulungsart bis zu 12 Teilnehmer, bei der jährlichen Unterweisung bis zu 25. Kleinere Gruppen bis 6 Personen werden als Pauschale abgerechnet, größere Gruppen pro Person.
Kommen Sie auch in unseren Betrieb?
Ja. Wir führen Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort durch – an Ihren eigenen Maschinen und unter Ihren betrieblichen Bedingungen. Das spart Ihren Mitarbeitern die Anfahrt und macht die Ausbildung praxisnäher.
Wie oft müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?
Einmal jährlich. Das schreiben DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 12 Arbeitsschutzgesetz vor. Die Unterweisung dauert 1,5 bis 2,5 Stunden und kann für mehrere Mitarbeiter gemeinsam durchgeführt werden.
Brauche ich Vorkenntnisse für einen Aufbaukurs?
Ja. Für alle Zusatzqualifizierungen und Aufbaukurse ist die allgemeine Qualifizierung der jeweiligen Maschinenart zwingend erforderlich.
Gibt es die Schulungen auch online?
Für ausgewählte Themen bieten wir E-Learning-Module an, etwa zur Ladungssicherung. Der praktische Teil einer Ausbildung findet grundsätzlich vor Ort an der Maschine statt – sichere Bedienung lässt sich nicht am Bildschirm erlernen.
Nach welchen Vorschriften bilden Sie aus?
Nach den jeweils einschlägigen DGUV-Grundsätzen: 308-001 für Flurförderzeuge, 308-008 für Hubarbeitsbühnen, 308-009 für Teleskopstapler, 309-003 für Krane, 301-005 für Erdbaumaschinen und DGUV Regel 109-017 für das Anschlagen von Lasten.

Sie möchten mehrere Mitarbeiter schulen lassen oder eine Inhouse-Schulung vereinbaren? Schreiben Sie uns – wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot.